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GUTACHTEN
FÜR FIRMEN

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Rechtssichere Bewertung Ihrer Gewerbeimmobilie

Nicht nur privat, auch geschäftlich sollte man den Wert seiner Immobilien kennen.

Welchen Verkehrswert hat mein Büro, Verkaufsgebäude oder meine Lagerhalle?
Welchen Anteil hat meine eingebrachte Wohnimmobilie am Geschäftsvermögen?

Als IHK Immobiliengutachterin bewerte ich folgende Fälle für Firmen:

Entnahme aus dem Betriebsvermögen und Überführung in das Privatvermögen

Bei Entnahme aus Ihrem Betriebsvermögen braucht es ein Gutachten, um dem Finanzamt den Entnahmewert mitzuteilen. Sie sind an einem möglichst geringen Wert interessiert, da hiervon die Steuerlast berechnet wird. Für die Bewertung recherchiere ich intensiv und belege meine Ergebnisse auch mit Marktdaten, um eine möglichst reibungslose Akzeptanz durch die Behörden zu erreichen. Jeder Euro zählt.

Einlage von Privatvermögen in das Betriebsvermögen

Ebenso gilt es für den umgekehrten Weg: Grundstücke oder Gebäude werden aus Ihrem Privatvermögen in Ihr Betriebsvermögen eingebracht. Dabei sollte jeder Vorteil genau berücksichtigt werden, da dies positiv den Einlagewert beeinflusst. Hier kann man nicht nach Gefühl agieren. Dieser Wert muss genau und nachvollziehbar ermittelt werden. Nur so wird das Finanzamt ihn akzeptieren.

Wertermittlung

Vor einem Kauf suchen Sie eine Entscheidungsgrundlage. Meine Gutachten bilden diese Basis, um unternehmerisch die beste Entscheidung zu treffen.

Für Ihre Bilanz sind regelmäßige Aktualisierungen der Gutachten auch dann nötig, wenn sich Ihre Immobilie baulich nicht geändert hat. Wie haben sich die Marktkonditionen geändert? Welche Einfluss haben neu geschlossene Mietverträge? Alles dies wird analysiert und dann bewertet.

Nachweis eines abweichenden Bodenwerts

Wenn auch Ihr Grundstück Belastungen wie Wegerechte, Altlasten, starken Verkehr oder einen ungünstigen Zuschnitt aufweist, ist ein Gutachten sinnvoll. Da das Finanzamt sich am standardisierten Bodenrichtwert orientieren muss, kann meine Bewertung einen geringeren tatsächlichen Wert nachweisen. Dies funktioniert nur mit einem Verkehrswertgutachten. Folglich sinkt in diesem Fall auch die steuerliche Belastung.

Erfüllt Ihr Gutachten die notwendigen Anforderungen? Hier überprüfen!

Vom renommierten Bewerterverband BVS e.V. (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) wurden im Januar 2018 zwei Checklisten für private Auftraggeber und Fachanwender veröffentlicht. Hier können Sie Punkt für Punkt nachprüfen, ob das Gutachten alle notwendigen Abfragen und Abhandlungen enthält.